Naturgegebene Elternschaft ?

Naturgegebene Elternschaft ?

Achtung Eltern! Es geht Schlag auf Schlag. Nach der Abschaffung der Geschlechter durch Gender soll jetzt auch die Abstammung beliebig konstruierbar werden.

Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) plant eine „Mit-Mutter“ einzuführen. Den biologischen Eltern soll es an den Kragen gehen, da die natürliche Definition von „Mutter“ geändert werden soll. Entscheidend seien jetzt nicht nur genetische, sondern auch „soziale und voluntative Kriterien“. Geplant ist den Mutterschaftsparagraphen (§1591 BGB) um folgenden Absatz zu erweitern: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz eins auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkannt hat.“

Hier wird die Natur enteignet und die Wirklichkeit auf den Kopf gestellt. Das Kindeswohl wird ideologischen Kriterien unterworfen, das natürliche Recht auf einen Vater und eine Mutter radikal unterbrochen.

Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?

Ein Kind kann biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen!

Die genetische Abstammung muss daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein.

Hier müssen wir dem Bundesvorstand der „Jungen Liberalen“ auf das entschiedenste widersprechen, der allen Ernstes „die Möglichkeit der Vielelternschaft für bis zu vier Elternteile“ fordert. Außerdem will die FDP-Jugend die „Begriffe Vater und Mutter durch Elternteil im Familienrecht“ ersetzen.

Kinder dürfen nicht zum Lifestyle-Produkt und zum Spielball ideologischer Interessen werden!

Bernd-Günter Barwitzki