10. These: Bürokratiebremse zu „One in, two out“ weiterentwickeln

Die Bundesregierung hat in 2015 – in realer Erkenntnis der Probleme – die sogenannte Bürokratiebremse „One in, one out“ eingeführt. Danach muss für jede neue Belastung innerhalb der laufenden Legislaturperiode in demselben Ressort eine belastende Regelung in gleichem Umfang abgebaut werden. Das aber verhindert nur, dass eine neue Bürokratie entsteht, aber ein Abbau oder eine wirkliche Entlastung für die Betriebe ergibt das nicht.

Die FDP schlägt daher vor, die Regelung „one in, one out“ weiter zu entwickeln. Eine wirkliche Effizienz wird nur erreicht, wenn die Bestimmung lautet: „One in, two out“. Sie muss auch den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Unternehmen berücksichtigen sowie auf die 1:1-Umsetzung von EU-Recht angewendet werden.

Durch die Weiterentwicklung der Bürokratiebremse könnten die Unternehmen zusätzlich um 641 Mio. Euro entlastet werden.

Kurt Winger