5. These: zeitnahe Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen – die sog. Außenprüfung eines Betriebes – sind dem Finanzamt gesetzlich vorgeschrieben. Da sie aber nur in langen Zeitabständen durchgeführt werden, betrifft sie oft weit zurückliegende Jahre. Es müssen dafür alle Belege und Vorgänge gesammelt und für 10 Jahre vorgehalten werden. Das bindet Personal und Arbeitszeit. Nur für das Führen und Vorhalten der Unterlagen für eine Außenprüfung für zehn Jahre entstehen Kosten in Höhe von 95 Mio. Euro!

Eine Abhilfe würde hier eine Verkürzung der Festsetzungsverjährung und der Ablaufhemmung – beide sind gesetzlich geregelt – auf maximal 3 Steuerjahre bringen. Damit wären zeitnahe Betriebsprüfungen gewährleistet und die Unternehmen von Aufbewahrungspflichten und Personalkosten entlastet.

Eine an sich einfache Gesetzesänderung mit großer Effizienz für beide Seiten.

Kurt Winger